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Weltweite Garantie von KALLER

Die Strömsholmen AB, die KALLER-Gasdruckfedern entwickelt, herstellt und vertreibt, garantiert, dass jede von der Strömsholmen AB hergestellte Gasdruckfeder frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist.

Die weltweite Garantie von KALLER gilt für Gasdruckfedern für bis zu 2.000.000 Hübe von 0 mm bis 80 mm pro Hub oder 1.000.000 Hübe über 80 mm pro Hub* oder zwei Jahre ab Kaufdatum, je nachdem, was zuerst eintritt. Die weltweite Garantie von KALLER gilt nur für Gasdruckfedern, die gemäß den KALLER-Richtlinien für den Einbau und Gebrauch von Gasdruckfedern (www.kaller.com/en-us/support/documents) verwendet werden. Die Haftung der Strömsholmen AB beschränkt sich ausschließlich auf die autorisierte Reparatur oder den Ersatz von Gasdruckfedern, die an die Strömsholmen AB zurückgeschickt und von der Strömsholmen AB nach vernünftigem Ermessen als defekt eingestuft werden. Einzelheiten zur eingeschränkten Garantie von KALLER finden Sie unten.

*Ausnahmen sind Gasdruckfedern mit einer Anfangskraft von weniger als 5 kN, MT und steuerbare Gasdruckfedern, bei denen die Garantie für maximal 500.000 Hübe oder 50.000 Hubmeter gilt, je nachdem, was zuerst eintritt.

Eingeschränkte Garantie von KALLER

Die hierin enthaltenen Garantien ersetzen alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich derjenigen, die sich auf die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Leistung der Gasdruckfeder einschließlich ihrer Komponenten beziehen.

Die Garantiefrist für Ersatz- und/oder reparierte Gasdruckfedern darf die Garantiefrist der ursprünglichen defekten Gasdruckfeder nicht überschreiten. Die Garantie gilt nicht für Gasdruckfedern, die von anderen Personen als KALLER oder dessen autorisierten Vertretern beschädigt, unsachgemäß verwendet oder repariert wurden, oder für Gasdruckfedern, die von anderen Personen als KALLER oder dessen autorisierten Vertretern verändert wurden.

Der Kunde hat KALLER alle Informationen über die defekte Gasdruckfeder mitzuteilen, insbesondere die Seriennummer und das Einbaudatum, damit KALLER die Anzahl der Hübe der angeblich defekten Gasdruckfeder ermitteln kann. Der Kunde ist für die Frachtkosten verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Reparatur und/oder dem Austausch einer defekten Gasdruckfeder anfallen.

KALLER haftet nicht für Verletzungen, Sachschäden oder andere Verluste, die mit der Unbrauchbarkeit oder dem Versagen der Gasdruckfeder in Zusammenhang stehen, noch haftet KALLER für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausbau und/oder Austausch der Gasdruckfeder entstehen. In keinem Fall übersteigt die Haftung von KALLER den Verkaufspreis der Gasdruckfeder. Diese Garantie gilt nicht für Gasdruckfedern, die durch unsachgemäße Verwendung, Veränderung, Unfall oder Vernachlässigung, Nichtbeachtung von Betriebs-, Wartungs- und Umweltanweisungen oder durch Reparaturen, die nicht von KALLER, dessen autorisierten Vertretern oder geschulten Servicetechnikern in Übereinstimmung mit den Serviceanweisungen von KALLER und unter Verwendung der von KALLER spezifizierten Komponenten und Materialien durchgeführt wurden, beschädigt wurden.